Aktuelles

KHG-Logo

Aktuelles

Termin-Ausfallvereinbarung

Sie kommen als Kunde in einen Friseurbetrieb, der nach dem Bestellsystem geführt wird. Das bedeutet, dass wir die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reservieren. Hierdurch bleiben Ihnen Wartezeiten erspart. Das bedeutet jedoch auch, dass Sie, sobald Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, diesen spätestens 48 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig vergeben können. Diese Vereinbarung dient nicht nur zur Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet ebenfalls wechselseitige Verpflichtungen.

So sind wir berechtigt, für den Fall, dass Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, Ihnen die vorgesehene Zeit und Vergütung für die ungenutzte Zeit in Rechnung zu stellen, außer an dem Versäumnis der rechtzeitigen Terminabsage trifft Sie kein Verschulden. Ansonsten tritt Annahmeverzug nach § 615 BGB dadurch ein, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird. Den uns hierdurch entstandenen Schaden werden wir Ihnen in diesem Fall in Rechnung stellen.